Mobile Massagen

Ob am Arbeitsplatz, bei Ihnen zu Hause oder auf Ihrem Event, ob in Dresden, Meißen, Chemnitz, Pirna oder Bautzen… wir kommen zu Ihnen, wo auch immer Sie sich Zeit für sich nehmen wollen.

Mobile Massage in Sachsen und Berlin

Sie stellen den Raum und wir unterstützen Ihre Mitarbeiter direkt am Arbeitsplatz dabei, gesund zu bleiben und so entscheidend zum Erfolg des Unternehmens beizutragen. Und dabei sind 500 Euro pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer steuerfrei!

Betriebliche Gesundheitsförderung ist steuerfrei!

Zusätzlich zum ohnehin zu zahlenden Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind von Steuern und Sozialabgaben befreit. Der Höchstbetrag der steuerfreien Leistungen liegt bei 500 € je Arbeitnehmer im Kalenderjahr.

Leistungen, die unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Umwandlung des vereinbarten Arbeitslohns erbracht werden, sind nicht steuerfrei. Die vom Arbeitgeber bezuschussten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit bestimmten Mindestanforderungen genügen. Diese sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Bremen erfüllt, wenn die Maßnahmen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker oder qualifizierte Fitnesstrainer erbracht werden.